A1 Mastercard: So funktioniert der Reiseschutz
Man kann es nie so genau wissen: Da plant man schon Monate im Vorhinein eine Reise für den wohlverdienten Urlaub und dann passiert Unvorhersehbares – zum Beispiel wie aktuell das aufkommende Covid-19 Virus. Der macht sich bei vielen von uns mit einem schlechten Bauchgefühl bemerkbar. Nicht nur aber auch, wenn es ums Planen der nächsten Reise geht. Wir klären auf, inwieweit der Reiseschutz der A1 Mastercard vor finanziellen Einbußen bewahrt.
Was bedeutet Covid-19 für meine nächste Reise?
Gerade jetzt im Frühjahr planen viele von uns ihre nächste Reise. Oder wollen rund um die Osterzeit ihre nächste Reise antreten. Bei nicht wenigen wird in der Planung die weitere Entwicklung von Covid-19 dabei eine große Rolle einnehmen. Es gibt leider keine eindeutigen Prognosen, wie sich Covid-19 weiter entwickeln wird. Sicher ist jedenfalls: Ein Storno aufgrund eines schlechten Bauchgefühls ist wohl eher nicht möglich. Das gilt nicht nur für den gängigen (auch bei der A1 Mastercard inkludierten) Reiseschutz: Auch echte Reisestornoversicherungen, die Epidemien in ihren Versicherungsleistungen inkludiert haben, erbringen nur bei expliziten Reisewarnungen eine Leistung. Auf das Beispiel Italien heißt das: Wenn ich eine Reise nach Rom geplant habe, offizielle Reisewarnungen aber nur für andere Regionen in Italien gelten und ich meine Reise aus Vorsicht nicht antreten möchte, greift der Versicherungsschutz nicht.
Unabhängig von einem Versicherungsschutz ist man bei der Buchung seiner Reise via Reiseveranstalter übrigens am sichersten unterwegs: Wenn für den Urlaubsort eine Reisewarnung vorliegt, ermöglichen es die Reiseveranstalter kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Das gilt aber nur kurzfristig: Wenn es morgen eine Reisewarnung für den gebuchten Ort gibt, muss es in zwei Monaten, also zum Beispiel bei Antritt der Reise, auch so sein.
Bei Individualreisen ist das anders: Hier ist es unerhelblich, ob wegen Krankheit, einer Epidemie oder anderen Gründen abgesagt wird. Man sollte also während der Buchung besonders darauf achten, welche Stornobedingungen gelten. Wer aufgrund von Covid-19 das Risiko nicht eingehen und eine individuell gebuchte Reise nicht antreten will, muss auf die Kulanz des Reisepartners hoffen oder so früh wie möglich stornieren, um geringe Stornosätze zu bekommen.
Nichtsdestotrotz ist der Reiseschutz der A1 Mastercard nützlich: Etwa in dem Fall, dass man selbst aus Krankheitsgründen eine Reise nicht antreten kann. In dem Fall ist man nicht nur persönlich, sondern auch der/die Reisepartner versichert. Natürlich vorausgesetzt, die Reise/Unterkunft wurde mit der A1 Mastercard bezahlt. In so einem Fall einfach schnell mit allen erforderlichen Unterlagen an die Versicherung wenden.
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