• Gesellschaftliche Verantwortung

Digitaler Nachlass: Wem vererben wir unsere Daten?

In Sozialen Medien und auf Smartphones können wir festlegen, wer unsere digitale Verlassenschaft verwalten darf.

Wenn uns nahestende Personen aus dem Leben scheiden, halten wir die Erinnerung an sie gerne aufrecht. Alte Briefe, Fotoalben oder womöglich Tagebücher geben Einblick in das Leben der Verstorbenen und spenden Trost. Kommt uns durch die Digitalisierung diese Erinnerungskultur abhanden? Wir erörtern, wie wir zu Lebzeiten regeln können, wohin unsere persönlichen Daten gehen, wenn wir für immer gehen.

In Gedenken an die Verstorbenen

Ein Todesfall in der Familie verursacht neben viel Leid auch viele Erledigungen. Zwischen dem Verständigen von Freunden und dem Verfassen von Partezetteln bleibt wirklich keine Zeit, sich mit Social Media auseinanderzusetzen. Aber der Tag wird kommen, an dem Unwissende das Facebook-Profil des Verstorbenen verlinken oder wir die Fotos des letzten Zusammentreffens schmerzlich vermissen. An dem Tag wird es den Schmerz lindern, wenn das digitale Erbe geregelt ist.

Unser Smartphone ist ein wahrer Datenschatz: Neben privaten Nachrichten und unzähligen Fotos birgt es Zugang auf Bankkonten und sensible Gesundheitsdaten. Deshalb sollte der Sperrcode am besten gar nicht oder je nach individueller Entscheidung nur mit den allerengsten Vertrauten geteilt werden. Auch deren Fingerabdruck oder Face-ID sollte nicht leichtfertig ergänzt werden. So oder so ist es ratsam, einen oder mehrere Nachlasskontakte zu bestimmen.

Ein Nachlasskontakt kann nach deinem Tod Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien, Kontakte und Kalendereinträge beantragen
   

Das digitale Erbe des Google-Accounts regeln

In deinem Google-Konto sind beispielsweise die Daten deines Android-basierten Smartphones, deiner Gmail-Adresse und deines YouTube-Accounts gespeichert. Über den Kontoinaktivität-Manager kannst du bestimmen, ab wann dein Konto als inaktiv gelten soll, wer Daten von Google Drive oder Google Fotos beantragen darf oder ob du lieber alle Daten löschen möchtest. So gehst du vor:

  • Auf deinem Android-Smartphone gehst du in die Einstellungen > Google > Google-Konto verwalten > Daten und Datenschutz > Weitere Optionen: Plan für Ihr digitales Erbe erstellen.
  • Oder: Navigiere im Browser auf myaccount.google.com/inactive
  • Folge den Anweisungen und triff deine persönlichen Einstellungen, welche Daten für welche Bezugspersonen nach deinem Tod verfügbar sein sollen.
  • Diese Bezugspersonen können unter Vorlage weiterer Dokumente die Daten abrufen.

Hier erhältst du weiterführende Informationen zum Kontoinaktivität-Manager und hier kannst du die hinterlassenen Daten beantragen.

iPhone: Der Familie die Fotos überlassen

Ein Nachlasskontakt kann nach deinem Tod Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Notizen, Dateien, Kontakte und Kalendereinträge beantragen, aber nicht auf deine Passwörter. So legst du beim iPhone den Nachlasskontakt fest:

  • Tippe auf Einstellungen > Dein Name > Nachlasskontakt
  • Folge den Anweisungen und teile den Zugriffschlüssel mit der Person – als Nachricht oder ausgedruckt. Dieser Schlüssel sollte gut aufbewahrt werden.
  • Um diesen Nachlass einzusehen, muss bei Apple ein Zugriffsschlüssel und eine Sterbeurkunde eingereicht werden.

Hier findest du alle Detailinfos zum Nachlasskontakt und der Daten-Anforderung bei Apple.

Notiz am Rande: Ist der Nachlasskontakt nicht geregelt und kennst du den Sperrcode des Verstorbenen nicht, ist ein Zurücksetzen und Wiederverwenden des Apple-Geräts aufgrund der Diebstahlsicherung nicht möglich.

Nach einem Todesfall können Fotos aus glücklichen Tagen Trost spenden. Diese Fotos liegen oftmals auf dem gesperrten Smartphone.

Facebook, Instagram, LinkedIn: Platz für Gedenken

Viele Hinterbliebene finden Trost, wenn sie bei der Beerdigung von den schönen Erlebnissen mit dem oder der Verstorbenen erzählen. Später ist oft das Grab der Ort, wo wir mit Kerzen, Blumen oder persönlichen Gegenständen unsere Wertschätzung ausdrücken. In der Folge einer digitalisierten und globalisierten Welt leben Freudinnen und Freunde aber oft in weiter Ferne. Für die Angehörigen kann es dann ein schönes Ritual sein, an einer Art digitaler Gedenktafel Erinnerungen zu teilen.

Facebook ermöglicht Nachlasskontakten, das Konto von Verstorbenen in einen Gedenkzustand zu setzen.

Dieser Kontakt kann beispielsweise einen fixierten Beitrag für das Profil schreiben (wie ein Partezettel), Gedenkbeiträge von anderen Nutzer:innen freigeben oder löschen und das Profilbild ändern. Private Nachrichten bleiben aber verschlossen. Wer diese Art der öffentlichen Trauer eher ablehnt, kann das Konto auch schließen.

Um einen Nachlasskontakt festzulegen, klicke in deinem Facebook-Profil auf Einstellungen > Allgemein > Einstellungen für den Gedenkzustand.

Bei Instagram und LinkedIn müssen Angehörige jeweils einen Antrag stellen, um das Profil des oder der Verstorbenen in den Gedenkzustand zu setzen oder zu löschen.

Weitere Online-Konten

Diese Liste ist keinesfalls vollständig. Viele haben weitere persönliche Konten angelegt in Dating-Apps, bei Streaming-Plattformen, Lern-Apps oder Online-Mitgliedschaften. Das sind teils sehr intime Daten, teils lediglich Unternehmen, die monatlich Geld abbuchen.

Bei weitem nicht alle Online-Dienste bieten überhaupt eine Nachlassregelung an. TikTok oder Snapchat stellen keine Informationen in der Hinsicht bereit. Ein inaktiver WhatsApp-Account wird nach 120 Tagen gelöscht – sofern nicht davor schon die Rufnummer deaktiviert wurde. Bei Dropbox, Twitter, GMX und Outlook (E-Mail-Konten mit outlook.com, hotmail.com, msn.com; OneDrive) gibt es immerhin Hilfe-Seiten, wie ein Antrag auf Zugriff des Kontos gestellt werden kann – ohne Garantie auf Genehmigung.

Verwendest du einen Passwort-Manager, kann deine Vertrauensperson mit dem Hauptpasswort unkompliziert auf alle Dienste (oder eine definierte Liste) zugreifen. Dagegen spricht, dass du vielleicht nicht alles mit der Person teilen willst und auch die engsten Beziehungen auseinandergehen können. Sorgst du rechtzeitig vor, bleibt die Datenhoheit bei dir.

Wenn du den A1 Vertrag nach dem Tod eines Angehörigen kündigen möchtest, so sende bitte die Rufnummern und die Kundennummer sowie eine Sterbeurkunde an todesfall@a1.at oder postalisch an A1 Telekom Austria AG, Postfach 1001, 1011 Wien. Mehr dazu hier.

Hat der oder die Verstorbene für das immaterielle Erbe keine Vorsorge getroffen, wird es kompliziert
   

Wenn kein digitaler Nachlass geregelt ist

Hat der oder die Verstorbene bei den genannten Unternehmen keine Vorsorge getroffen, wird es kompliziert. Der Nachlassverwalter oder die Nachlassverwalterin muss den Zugriff mithilfe rechtlicher Dokumente beantragen, was einen erheblichen Aufwand mit unsicherem Ausgang bedeutet. Erste Anlaufstellen dafür sind diese Seite zum Digitalen Nachlass auf oesterreich.gv.at und diese Broschüre der Internet Service Providers Austria.

Darüber sprechen

Themen wie Nachlass, Testament, Beerdigung darüber unterhält sich niemand gerne. Im Fall der Fälle sind die Hinterbliebenen aber um jedes Detail dankbar, dass vorab besprochen wurde. Bestimmt schafft das Gespräch auch ein Stück Erleichterung und Gelegenheit, das Leben im Anschluss an das Gespräch umso mehr zu genießen. Seien wir dankbar für jeden Tag.

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