Neue Drohnen-Gesetze regeln den Luftraum

Neue Drohnen-Gesetze regeln den Luftraum

Eigentlich hätte sie schon Anfang 2020 starten sollen. Aufgrund von Corona wurde die Einführung der neuen Drohnengesetze für ganz Europa verschoben. Ab 31. Dezember 2020 gelten sie jetzt allerdings, die neuen Regeln, an die sich Drohnen-Piloten in ganz Europa halten müssen. Für manches gelten Übergangsfristen bis Dezember 2022, um beispielsweise bereits gekaufte Drohnen noch etwas verwenden zu können. Allgemein wird vor allem für Einsteiger vieles leichter.

Neue Gesetze regeln den Himmel

Die neue Verordnung zur Drohnennutzung, die alte Gesetze ablösen wird, wird in allen 27 Staaten der EU sowie der Schweiz gelten. Dadurch wird es leichter, im Ausland den Überblick zu behalten. Bislang musste man sich vor Urlaubsantritt entsprechend informieren, wie Länder die Nutzung von Drohnen geregelt haben. Es wird zwar nach wie vor einige länderspezifische Anpassungen der Regeln und Vorgaben geben (zum Beispiel Orte, an denen nicht geflogen werden darf), Ziel ist es aber, den Überblick zu erleichtern. Dafür wurden auch drei neue Kategorien erschaffen, in die unbemannte Luftfahrzeuge in Zukunft eingeteilt werden: Open, Specific und Certified.

Kennzeichnung verpflichtend

Generell gilt: Je schwerer die Drohne und je höher die Flughöhe, desto mehr Anforderungen müssen erfüllt werden, um das Gerät zu steuern. Der Vorteil: Die jeweilige Klasse muss künftig auf der Verpackung der Drohne mit einer CE-Zertifizierung gekennzeichnet sein und ein Beipackzettel informiert über die Auflagen des jeweiligen Geräts. Das erleichtert erneut den Überblick und lässt auf den ersten Blick erkennen, zu welchem Zweck man seine neue Drohne verwenden kann.

Drohnen müssen künftig registriert werden

Einfacher Einstieg

Unter die Kategorie „Open“ fallen Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg, die nur in direkter Sichtverbindung bis 120 m Höhe geflogen werden dürfen. Weiters wird „Open“ in drei Unterkategorien gegliedert: In der Kategorie A1 darf man sogar über unbeteiligten Personen fliegen, solang es keine Menschenansammlungen sind (nur in Klasse C0 und C1). In A2 ist der Betrieb in der Nähe von Menschen bei einem Mindestabstand von 30 Metern erlaubt (Klasse C0, C1 und C2). Bei niedriger Geschwindigkeit (“Low-Speed Mode” mit maximal 3 m/s) darf man sich jedoch bis auf 5 Meter nähern. In A3 muss zu jeder Zeit ein Sicherheitsabstand von mindestens 150 Meter zu Personen und besiedeltem Gebiet eingehalten werden (Klasse C0, C1, C2, und C4).

Drohnen-Klassen

Wie bereits erwähnt, werden Drohnen mit den neuen CE-Klassen ausgezeichnet. Wer bereits eine Drohne besitzt, kann diese weiterhin verwenden. Bis 500 Gramm fallen die Geräte mit den neuen Gesetzen allerdings unter die C1-Klasse und bis 2 Kilogramm unter die C2-Klasse.

  • C0 – Die Drohne wiegt weniger als 250 g. Man muss die Gebrauchsanweisung lesen. Ist die Drohne mit einer Kamera ausgestattet, muss sie registriert werden.
  • C1 – Die Drohne wiegt weniger als 900 g. Man muss seine Drohne registrieren und mit einer Nummerntafel ausstatten. Zudem ist ein Online-Lehrgang sowie ein Online-Test (40 Multiple-Choice Fragen) vorgesehen.
  • C2 – Die Drohne wiegt weniger als 4 kg. Zusätzlich zu den vorherigen Anforderungen muss man einen Theorietest in einem behördlich anerkannten Prüfzentrum bestehen.
  • C3 & C4 – Die Drohne wiegt weniger als 25 kg. Es herrschen noch strengeren Vorgaben in Bezug auf Auflagen und Abstand. Eine C4-Drohne muss auch bei Versagen eines oder mehrerer Systeme sicher steuerbar bleiben.

Gesperrte Zonen

Die „geographischen AUS-Gebiete“ gelten als Erweiterung der „no-fly-Zonen“. Länder können den Betrieb von Drohnen hier eingrenzen oder ganz verbieten. Betroffen sind vor allem Flughäfen, Naturschutzgebiete oder Gefängnisse. Diese Regionen müssen bis Dezember 2021 festgelegt sein. Zur einfachen Übersicht bietet sich die Dronespace-App der Austro Control an.

Über manchen Gebieten darf nicht geflogen werden.

Für dich zum Abonnieren:

Das könnte dich auch interessieren:

Gib deine Meinung ab:

  • Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert *

Loading Facebook Comments ...