MiFID II: Mobile Call Recording – Telefonaufzeichnung leicht gemacht
Mit Mobile Call Recording bietet A1 ein Rundum-Sorglospaket an, um allen einschlägigen Anforderungen von MiFID II zu genügen.
„Die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II besagt, dass nach den neuen Informations- und Dokumentationspflichten sämtliche Telefongespräche, in denen Aufträge durch Anleger und Investoren zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten erteilt werden, aufgezeichnet und für bis zu sieben Jahre archiviert werden müssen. Diese Maßnahme dient dem Anlegerschutz und soll die Marktüberwachung verbessern, damit die Rechtssicherheit gestärkt wird. Sie muss von den Banken und Finanzinstituten bis zum 3. Januar 2018 umgesetzt werden.“
Mobile Voice Recording will für mehr Sicherheit bei mobilen Bankgeschäften sorgen. Das Europäische Parlament hat im Mai 2014 eine Verschärfung der Finanzmarktrichtlinien beschlossen. Zum verbesserten Schutz der Bankkunden. Das heißt: Alle telefonischen Beratungsgespräche, die zwischen Banken und deren Kunden geführt werden, müssen aufgezeichnet werden. In allen EU- und EWR-Staaten. Das gilt nicht nur fürs Festnetz, sondern auch fürs Mobilfunknetz.
MiFID II: Mobile Call Recording – Telefonaufzeichnung leicht gemacht
Eine Chance für Mobilfunk-Provider
Nicht alle europäischen, somit auch die österreichischen Banken, können diese Anforderungen jedoch alleine stemmen. Es bedarf u.a. der Zusammenarbeit mit den Mobilfunk-Providern. Denn gut aufgestellte Provider haben für die gesetzeskonforme Aufzeichnung von Mobiltelefon-Gesprächen und SMS bereits solch eine Lösung in ihren Netzen implementiert.
Wenn solch ein „Mobile Voice Recording-System“ – wie bei der A1 Telekom Austria – schon vorhanden ist, dann bedeutet dies einen großen Wettbewerbsvorteil. Denn das wird in Bälde zur Pflicht und somit ist der Mobilfunker kompetenter Ansprechpartner für die Banken.
A1 Rundum-Sorglospaket
Mit Mobile Call Recording bietet A1 ein Rundum-Sorglospaket an, um allen einschlägigen Anforderungen zu genügen. Damit wird es für die betroffenen Unternehmen ein Leichtes sein, die gesetzlich vorgeschriebenen Telefonmitschnitte anzulegen und aufzubewahren. A1 bietet dafür eine netzbasierende Lösung an, die Gespräche sowie SMS und MMS entsprechend den Anforderungen – also unter anderem revisionssicher und verschlüsselt – abspeichert. Und zwar auf Wunsch entweder auf einem A1 Speichersystem oder auf einem eigenen Speichersystem des Kunden.
Die Voraussetzungen für A1 Mobile Call Recording
Um A1 Mobile Call Recording nutzen zu können, das Unternehmen entweder A1 Enterprise Mobile Kunde sein oder einen A1 Corporate Network Vertrag haben. A1 Mobile Call Recording ist nicht von bestimmten Endgeräten abhängig und macht somit auch keine Investitionen für Endgeräte notwendig. Es ist eine Art Sorglos-Paket für alle betroffenen Unternehmen, das vor allem eine Aufgabe verfolgt: Das Unternehmen soll beruhigt seinen Job machen, A1 kümmert sich um die gesetzeskonforme Umsetzung der notwendigen Telefonaufzeichnung.
Die Nutzung von „Mobile Call Recording“ wird vom verantwortliche Administrator in der Bank über ein Kundenportal beim Provider / Mobilfunker verwaltet. Konkret die Mobil-Rufnummern aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bank, die aufzeichnungspflichtige Gespräche führen. Das können beispielsweise Anlage- und Kundenberater sein. Für diese Rufnummern wird im System die Option „Mobile Call Recording“ aktiviert. Das ist zugleich der Aufwand für die Banken.
Die wichtigsten FAQs im Überblick
• Ist der Ablauf beim Provider / Mobilfunker vollautomatisch? Ja.
• Funktioniert das auch bei Roaming-Gesprächen? Ja.
• Klappt das auch über Ländergrenzen hinweg? Ja.
• Werden ausschließlich Smartphones mit iOS / Android unterstützt?
Nein, das gilt für alle mobilen Endgeräte und Plattformen. Auch Feature-Phones.
• Werden eine App oder zusätzliche Installationen benötigt? Nein.
• Erfolgt vorweg eine Ansage mit der Informationen über die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für diese Verbindung? Ja.
• Wie passiert die Aufzeichnung der Kommunikation der Gesprächspartner? Die Erfassung erfolgt automatisch in zwei getrennten Datenströmen. Diese werden danach als Stereo-Audio gespeichert. Mit zwei Tonkanälen.
• Wie schaut es bei der Sicherheit, mit dem Schutz gegen Missbrauch, mit der Unveränderbarkeit der Daten aus? Alle diese Gespräche werden nach dem „Public Private Key“-System verschlüsselt. Der private Schlüssel, welcher zum Entschlüsseln benötigt wird, liegt ausschließlich bei der Bank. Die Speicherung auf Servern an unterschiedlichen Orten (Georedundanz genannt) versteht sich dabei als selbstverständlich. Die Entschlüsselung kann nur von autorisierten Personen durchgeführt werden – ausnahmslos mit Protokollierung der Zugriffe. Für die Klärung strittiger Sachverhalte ist bei der Wiedergabe von Aufzeichnungen unbedingt ein Vier-Augen-Prinzip erforderlich.
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