Gänsehaut für die Augen: Das A1 TV Halloween Special 2015

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Wenn Kürbisse wieder Gesichter tragen, nähern wir uns einem Festtag, der in unseren Breiten immer beliebter wird: HALLOWEEN!

So unterschiedlich die Motive für das Zelebrieren des ursprünglich, keltischen Geisterfestes auch sein mögen; um gebührlich zu feiern braucht es die passenden Horrorstreifen. Und wer weiß, vielleicht spielen Stars von morgen in den Filmen des Schreckens von heute mit!


Wie oben zu sehen habe ich auch heuer eine bekömmliche Schnittplatte an Horrorhighlights zusammengestellt, die von kommerziellen Hits wie „World War Z“ bis fiesen Filmperlen wie „Dorothy Mills“ reicht.

100% Uncut oder über Rechtsorgane und Verwertungstode!

Soweit nichts Neues! Allerdings sei an dieser Stelle eine Innovation erwähnt. Seit kurzem „verzieren“ wir einige Filmcovers in der A1 Videothek mit Flags. Diese sollten euch auf gewisse Dinge hinweisen. Horrorfreunde und Gorehounds wissen bereits, von was die Rede ist: „100% Uncut!“

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Wenn ihr dieses Flag seht, könnt ihr euch sicher sein, in den vollen Filmgenuss zu kommen!

Warum ist das nicht automatisch so?

Die Suppe versalzt uns regelmäßig die deutsche Gesetzgebung und deren ausführende Rechtsorgane, während in Österreich eine tatsächliche, freiwillige Selbstkontrolle der Medien gelebt wird. Aufgrund der deutschen Synchronisationen der Filme und dem Studio Vertriebsnetz sind wir von unseren Nachbarn abhängig und spüren dadurch die Folgen der strengen Film- und Jugendschutzbestimmungen in Deutschland!

Die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK) ist ein deutsches Gremium, das die auch bei uns bekannten, überdimensionierten und bunten Pickerl auf Mediaträgern vergibt. Die Altersfreigaben sind bekannt und bis zu FSK 18 durchaus nachvollziehbar. Doch wie die Deutschen so sind, reicht das nicht! „Zum Wohle des Jugendschutzes“ haben die verschiedenen Behörden die Möglichkeit die künstlerische Meinungsfreiheit so weit zu beschneiden, dass Filme selbst volljährigen Bürgern NICHT zugänglich sind.

Landet ein Film auf einer der drei berüchtigten Indexlisten A,B oder C bedeutet das de facto den kommerziellen Verwertungstod, da die Filme auf Liste A nicht beworben und „nur unter der Theke“ auf Nachfrage verkauft werden dürfen. Landet der Film auf der Liste B und C, darf in Deutschland mit dem Film nicht einmal mehr gehandelt werden.

Filmfirmen legen dann selbst „zurechtgeschnittene“ Versionen der Filme vor und hoffen dann eine entsprechende“gnädige“ Freigabe zu bekommen.

Wir kämpfen uns für euch durch diesen Gesetzesdschungel damit ihr einfach den (Horror)Film eurer Wahl genießen könnt!

Ein weiterer Tipp: Die „Hatchet“ Trilogie

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Aktuell lege ich euch neben unserem A1 TV Halloween Special auch die A1 FilmBox „Die Hatchet Trilogie“ ans Herz. Neben Freddy, Jason und Michael gesellt sich der blutgierige Victor Cowley in die oberste Slasherliga der grausamen Schlächter. Alle drei Filme sind ebenfalls ungeschnitten – die Halloween Nacht kann kommen!

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Ich wünsche euch bei dieser filmischen Qual der Wahl viel Spaß und Happy Halloween!

Euer Philipp

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