#U18 – Unser A1 Online Shop wird familienfreundlich!
Jetzt NEU: Der A1 Online Shop heißt nun auch Familien willkommen.
Ein eigenes Handy für den Nachwuchs zu Weihnachten bestellen? Kein Problem! Bisher konnten Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten einen A1 Vertrag nur direkt im A1 Shop oder bei einem Händler abschließen. Im A1 Online Shop war das bis dato noch nicht möglich. Jetzt Neu: Um den Kaufprozess auch im Internet familienfreundlich zu gestalten, bieten wir als erster Anbieter Österreichs eine zeitgemäße Bestellmöglichkeit. Ab sofort können Eltern ganz unkompliziert Handys für ihre Kinder einkaufen, oder A1 Tarife anmelden. Wie das funktioniert, erklären wir hier.
Was steckt dahinter?
Egal ob ein topaktuelles MyNext Handy oder ein A1 Tarif – die Bestellung erfolgt wie gewohnt im A1 Online Shop. Wenn der Vertragsinhaber minderjährig, also unter 18 Jahren ist, benötigen wir aus rechtlichen Gründen zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Haftungserklärung des Erziehungsberechtigten. Diese kann ganz unkompliziert online ausgefüllt werden und wird mit dem Vertrag im Paket mitgeschickt. Bei der Paketübergabe überprüft der Postbote den Ausweis des Erziehungsberechtigten und hält den ausgedruckten Vertrag zur Unterschrift bereit.
Welche Vorteile bietet diese neue Bestellmöglichkeit?
Ab sofort können auch Familienmitglieder die unter 18 Jahren sind, von den Online Vorteilen profitieren – egal ob Neu- oder Bestandskunde. Alle Vorteile auf einen Blick:
- Gratis Aktivierung: für unsere mobilen Neukunden
- Mobilpoints geschenkt: für unsere mobilen Bestandskunden
- Bequemes Einkaufen: rund um die Uhr, 7 Tage die Woche
- Kostenloser Versand: in ganz Österreich
- Schnelle Lieferzeit: kein Warten dank Express-Zustellung
- Geld-zurück-Garantie: 14 Tage Rücktrittsrecht
Kann mein Kind nun ohne mein Wissen ein teures Smartphone bestellen?
Keine Sorge, Kinder und Jugendliche können nicht nach Lust und Laune ihr wertvolles Taschengeld hinter dem Rücken der Eltern ausgeben. Selbstverständlich muss immer ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Der Lieferschein lautet auf einen Erziehungsberechtigten, was natürlich vom Postboten bei der Zustellung überprüft wird. Das neue Smartphone wird also zuerst immer einem Erwachsenen übergeben, auch wenn der Vertragsinhaber das Kind ist.
Welche A1 Produkte können genutzt werden?
Alle mobilen Sprach- oder Internet-Tarife, d.h. alle Handys und alle Tablet & Sticks können nun erstmals im A1 Online Shop für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren im Zuge einer Neuanmeldung bestellt werden. Zusätzlich winken angesagte Smartphones mit Mobilpoints aus unserem MyNext Angebot für bestehende Kunden. Die A1 Festnetz-Bestellungen bleiben unverändert ab 18 Jahren.
Besonders interessant für alle unter 26 ist unser beliebter A1 Go! Xcite Jugendtarif – jetzt nur für kurze Zeit mit doppeltem Datenvolumen!
Wer übernimmt die A1 Rechnung?
Hier stehen mehrere Varianten zur Auswahl. Wie gewohnt kann das MyNext Handy per Kreditkarte oder Nachnahme vom Erwachsenen bezahlt werden. Natürlich ist hier auch die A1 Teilzahlung mit 0% Zinsen möglich. Wird die A1 Rechnung monatlich abgebucht, können Eltern und Kinder frei entscheiden, von welchem Konto der Betrag eingezogen wird. Wenn der Nachwuchs bereits ein eigenes Einkommen hat, kann er seine A1 Rechnung auf Wunsch natürlich auch selbst übernehmen. Schließlich weiß man einen eigenhändig verdienten Handyvertrag einfach mehr zu schätzen.
Top-Tipp fürs Christkind
Angesagte Smartphones sorgen für Entzücken unter dem Weihnachtsbaum. Mit nur wenigen Klicks lässt sich das gewünschte Handy ganz unkompliziert für den Nachwuchs bestellen. Da das Paket sowieso an den Erziehungsberechtigen übergeben wird, steht einer gelungenen Weihnachtsüberraschung nichts mehr im Wege. Wir wünschen eine besinnliche Vorweihnachtszeit!
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